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]]>Eine 87-jährige Frau hatte ihre Handtasche im Einkaufswagen abgelegt. Erst an der Kasse bemerkte sie, dass ihre Geldbörse mit Bargeld, Papieren und ihrer EC-Karte nicht mehr in der Handtasche war. Als Sie kurz darauf die Karte sperren ließ, teilte ihre Bank mit, dass bereits zweimal hintereinander insgesamt 3000,– € abgehoben wurden.

Seit Anfang des Jahres hat die Zahl der Taschendiebstähle im Landkreis wieder stark zugenommen. Bei den verschiedenen Dienststellen in den Städten und Gemeinden wurden bereits über 50 Taten angezeigt. In den meisten Fällen haben Unbekannte in den Discountern wie Lidl, Aldi oder Kaufland die Gelegenheiten genutzt und Geldbörsen aus umgehängten oder im Einkaufswagen abgelegten Taschen an sich genommen und diese dann anschließend entwendet. Auch auf den Wochenmärkten werden vermehrt Geldbörsen aus unbeaufsichtigten Handtaschen entwendet. In einigen Fällen wurden dann anschließend mit der erbeuteten EC-Karten Geldbeträge abgehoben, weil die Geschädigten unvorsichtigerweise auch gleich den Karten-Pin mit in der Geldbörse vermerkt hatten.
Diese Entwicklung möchte ich zum Anlass nehmen und Ihnen wichtige Verhaltensweisen auf den Weg geben, damit Sie zukünftig nicht zu Schaden kommen.
Taschendiebstahl gehört nach wie vor zu den häufigsten Delikten, die polizeilich aufgenommen werden. Die Taschendiebe gehen professionell vor und agieren international in ganz Europa. Die meisten Fälle bleiben daher unglücklicherweise unaufgeklärt, zumal die Tat von den Opfern nicht unmittelbar bemerkt wird.
Taschendiebe gehen meistens in Teams von mehreren Tätern arbeitsteilig vor. Das Opfer wird von einem Täter abgelenkt, während der andere Täter diese Gelegenheit nutzt, um die Geldbörse aus der Handtasche oder Jackentasche zu entwenden. Dabei kann es auch passieren, dass die Täter durch z. B. anrempeln die körperliche Nähe des Opfers suchen. Die Täter wählen Örtlichkeiten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie Supermärkte, aber auch öffentliche Verkehrsmittel oder Bahnhöfe.
Daher ist es mir wichtig, dass Sie sich mit folgenden Tipps schützen:
Sollten Sie dennoch zu Schaden gekommen sein, rufen Sie unmittelbar die 110 oder die Nummer ihrer örtlichen Polizeidienststelle!
Zudem lassen Sie bitte unmittelbar Ihre Zahlungskarte sperren, wenn diese abhandengekommen ist und rufen Sie bei Ihrer Bank und dem Sperr-Notruf (116 116) an!
Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden (freiwillige KUNO-Sperrung)!

Ihre Beauftragte für Kriminalprävention
Farina Stinski, POK’in
Polizeiinspektion Stade
Teichstraße 10, 21680 Stade
04141 102-109
Farina.stinski@polizei.niedersachsen.de
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